Umsatzsteuer
Große Gefahr droht vielen Schülerfirmen und damit auch Schülergenossenschaften in öffentlich-rechtlicher sowie kirchlicher Trägerschaft. Grund dafür ist eine Änderung im Umsatzsteuergesetz ab 2023.
Der Genoverband e.V. hat deshalb seit 2020 bei verschiedenen Bundes- und Landesministerien sowie der Kultusministerkonferenz eindringlich auf die Gefahr für Schülerfirmen hingewiesen und steuerrechtliche Lösungsvorschläge vorgelegt. Bislang leider ohne Erfolg.
Auf dieser Seite informieren wir kontinuierlich über den aktuellen Stand und stellen Ideen sowie Mustervorlagen für eigenes Engagement zur Verfügung.
Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) unterstützt diese Aktion ebenfalls und freut sich über ein Engagement der Schülergenossenschaften aus Baden-Württemberg!
Update Dezember 2022 – Verlängerung der Übergangsfrist für weitere zwei Jahre
Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am vergangenen Freitag (16. Dezember) kann das Jahressteuergesetzes 2022 in Kraft treten. Es sieht u.a. eine Verlängerung der bisherigen Ausnahmetatbestände für die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts vor. Die Neuregelungen (§ 2b UStG) sind demnach erst ab dem 01.01.2025 anzuwenden, sofern die jeweiligen juristischen Personen öffentlichen Rechts von dieser Verlängerungsoption Gebrauch machen.
Was bedeutet das für die Schülergenossenschaften in öffentlich-rechtlicher sowie kirchlicher Trägerschaft?
Sofern der Träger der Schülergenossenschaft von der Verlängerungsoption Gebrauch macht, ändert sich vorläufig für die nächsten zwei Jahre grundsätzlich nichts im Vergleich zur aktuellen rechtlichen Situation. Die angekündigte Umsatzbesteuerung von Schülerfirmen, die als rechtlich unselbständige Schulprojekte unter dem Dach der Schule eines öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Schulträgers arbeiten, wird erst zum 01.01.2025 greifen.
Da die Träger allerdings ein Wahlrecht haben, ob sie von der Verlängerung Gebrauch machen oder § 2b UStG bereits ab dem 01.01.2023 umsetzen, muss jeder Fall einzeln betrachtet werden und wir raten daher dazu, sich mit dem Träger vor Ort kurzfristig abzustimmen.
Achtung: Besonderheit für die Schülergenossenschaften in Niedersachsen!
Wir können leider keinerlei Aussage dazu treffen, wie das Land Niedersachsen ab dem kommenden Jahr mit der Umsatzbesteuerung von Schülerfirmen/-genossenschaften umgehen wird, hoffen aber, dass die Schulen in Niedersachsen zeitnah eine zentrale Information durch die zuständigen Behörden erhalten werden. Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail an den zuständigen Landeskoordinator Marcus Krohn wenden.
Auch aus weiteren Bundesländern haben wir Signale vernommen, dass die Schulen noch zentral über den Umgang mit der Umsatzsteuer-Thematik ab dem kommenden Jahr unterrichtet werden sollen oder ggf. auch bereits informiert wurden. Leider haben wir keinen Einfluss darauf, wann diese Informationen erfolgen, wenngleich wir natürlich verstehen können, dass die Zeit drängt.
Wie geht es weiter?
Unserer Einschätzung nach ist es erfreulich, dass die Politik sich durch die Verlängerung der Übergangsfrist noch einmal einen weiteren Zeitraum geschaffen hat, um endlich eine rechtssichere und zugleich praktisch umsetzbare Lösung für unsere Schülergenossenschaften sowie für hunderte weitere rechtlich-unselbständige Schülerfirmen zu finden.
Wir nehmen auch wahr, dass das Thema mit seiner Relevanz scheinbar endlich an den entscheidenden Stellen in der Politik angekommen ist und sind der Überzeugung, dass wir alle dazu auch einen großen Teil durch unser gemeinsames Engagement beigetragen haben! An dieser Stelle daher auch vielen Dank an alle Schülergenossenschaften, Partner und sonstige Engagierten, die sich gemeinsam mit uns für die Interessen hunderter Schüler*innen und Schüler eingesetzt haben.
Da das Problem vorerst aber noch nicht endgültig gelöst, sondern nur aufgeschoben ist, werden wir uns verbandsseitig auch im kommenden Jahr weiterhin für eine abschließende Lösung der Problematik im Sinne unserer Schülergenossenschaften sowie Schülerfirmen insgesamt einsetzen.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie hier informieren.
September 2022 - Update zum Sachstand, aktuellen Diskussionen und den Aktivitäten des Genossenschaftsverbandes-Verband der Regionen e.V.
Wir setzen uns weiterhin, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, für eine rechtssichere und zugleich praktisch umsetzbare Lösung für unsere Schülergenossenschaften sowie für Hunderte weiterer rechtlich-unselbständiger Schülerfirmen ein.
Nach wir vor sind wir der Überzeugung, dass die Umsatzsteuerbefreiung von Schülerfirmen (unter bestimmten Voraussetzungen) mit dem EU-Recht vereinbar und umsetzbar ist. Leider folgt die Politik bisher nicht unserer Auffassung, wir werden aber hier in unserer Überzeugungsarbeit nicht nachlassen.
- Zusammenfassung steuerrechtliche Lösungsansätze des Genossenschaftsverbandes
- Stellungnahme zu Einwänden des BMF
Die rechtliche Verselbständigung von Schülerfirmen sehen wir als keine umsetzbare "Lösung" an, wie Sie
- der Stellungnahme zur rechtlichen Verselbständigung von Schülerfirmen und
- dem Vergleich von Schulprojekten zu rechtlich selbständigen Projekten
entnehmen können.
Parallel setzen wir uns dafür ein, dass einheitliche, unkomplizierte Prozesse für den Austausch mit den Kämmereien gefunden und die Schulen, bspw. durch Handreichungen, in dieser Kommunikation unterstützt werden.
Frau Düker und Herr Hemker haben diesbezüglich der Zeitung "Der neue Kämmerer" kürzlich ein Interview gegeben und dort genau auf diese Möglichkeit sowie etwaige Hindernisse, die abgebaut werden müssten, hingewiesen. Den Artikel finden Sie hier (PDF, Seite 12).