Wie gründe ich eine Schülergenossenschaft?

Wie gründe ich eine Schülergenossenschaft?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Beteiligen können sich Schülergruppen der Jahrgangsstufen 7 bis 13 aller weiterführenden Schulformen, die im Verbandsgebiet der teilnehmenden Genossenschaftsverbände liegen. Dabei ist es unerheblich, ob bereits eine Schülerfirma existiert, die nun genossenschaftlich organisiert werden soll, oder ob sich die Schule erstmals mit dem Thema Gründung einer Schülergenossenschaft beschäftigt. Voraussetzung für die Gründung einer Schülergenossenschaft ist der Wille das Projekt dauerhaft an der Schule umzusetzen. Schülergenossenschaften sind dauerhaft angelegt. D.h. sie existieren in der Regel über ein Schuljahr hinaus; es sei denn Schule und/oder Partnergenossenschaft beschließen eine vorzeitige Beendigung. Im Idealfall bringt man schon erste Ideen mit, wie die Schülergenossenschaft in den Schulalltag integriert werden kann (z.B. als AG, Wahlpflichtfach, etc.).

Einzigartig ist unser Partnerschaftsmodell. Das bedeutet jede Schülergenossenschaft hat eine Partnergenossenschaft aus der realen Wirtschaft. Partnergenossenschaft kann eine Genossenschaft jeglicher Branche sein, die Mitglied in einem der beteiligten Prüfungsverbände ist. Für Schulen, die noch keine Partnergenossenschaft gefunden haben sowie Genossenschaften, die noch eine Schule als Kooperationspartner suchen, übernehmen wir die Suche nach einem geeigneten Partner. Sprechen Sie uns gerne an.

Ein Einstieg in das Projekt ist ganzjährig möglich. Aufgrund der Einbettung in den Schulkontext empfiehlt es sich im Falle einer jahrgangsinternen Durchführung das Geschäftsjahr jeweils vor den Sommerferien abzuschließen. Für das erste Geschäftsjahr empfiehlt sich daher mit den konkreten Gründungsvorbereitungen spätestens zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres zu beginnen. Der Abschluss der Partnerschaft, sowie die Erklärung zur Projektteilnahme erfolgt im Vorfeld.

Wie geht es dann weiter?

Alle Fragen rund um die Rahmenbedingungen und die konkreten Umsetzungsschritte werden in der Gründungsberatung durch den Genossenschaftsverband beantwortet. Diese findet in der Regel digital statt und dient auch zum Kennenlernen der beiden Partner. Nach der Gründungsberatung sollte die Entscheidung für oder gegen das Projekt gefällt werden. In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einer Partnergenossenschaft obligatorisch und notwendige Voraussetzung für den Einstieg in das Projekt.

Nach der Gründungsberatung wird ein Termin für einen Gründungsworkshop vereinbart. Teilnehmen sollen hier in erster Linie die Schüler*innen, aber auch Vertreter der Partnergenossenschaft sind herzlich willkommen. Themenschwerpunkte sind u.a. der Genossenschaftsgedanke, Erstellung einer Satzung und eines Businessplans und die Organisation eines Unternehmens. Anschließend geht es in die konkrete Gründungsvorbereitung, die von den Schüler*innen selbst durchgeführt und durch die Partnergenossenschaft unterstützt wird. Hierfür stehen jeder Schülergenossenschaft umfangreiche Materialien, passgenaue Ansprechpartner und die Partnergenossenschaft vor Ort als Unterstützung zur Verfügung.

Die Gründung

Nach Abschluss aller Vorbereitungen kann die Gründungsversammlung einberufen werden. Hierfür müssen Satzung und Businessplan vorliegen. In der Gründungsversammlung können bereits weitere Mitglieder akquiriert werden. Es ist daher empfehlenswert neben Schüler*innen auch Lehrer*innen, Eltern oder sonstige Personen einzuladen. Die Gründungsversammlung liefert den Startschuss für den Geschäftsbetrieb. Um als offiziell anerkannte Schülergenossenschaft zu gelten, müssen im Anschluss sämtliche Unterlagen zur Eintragung in das Register an den prüfenden Genossenschaftsverband geschickt werden. Wie bei echten Genossenschaften wird ein sog. Gründungsgutachten erstellt. Die Eintragung in das Schülergenossenschaftsregister wird über eine Zulassungsurkunde belegt.

Die Dauer der Gründungsphase ist bei jeder Schülergenossenschaft individuell und variiert zwischen sechs Wochen und rund sechs Monaten.

Und nach der Gründung...?

... lassen wir Sie nicht alleine! Unsere umfangreiche Materialsammlung beinhaltet auch das Alltagsgeschäft. Neben Vorlagen zur Buchhaltung, Sitzungsprotokollen, usw. bieten wir auch regelmäßig Webinare zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten an.

Unser Motto: Gründen kann jeder, sich am Markt zu behaupten ist die Kunst.

Neugierig? Unsere Ansprechpartner*innen beantworten Ihnen gerne alle Fragen.

7 Schritte zur Gründung einer Schülergenossenschaft
1. Infosammlung
2. Partnersuche
3. Gründungsberatung
4. Kooperationsvertrag
5. Workshop
6. Gründungsversammlung
7. Eintragung