Allgemeines

Warum sollten wir die Gründung einer Schülergenossenschaft initiieren/unterstützen?

Es handelt sich bei „Schülergenossenschaften: nachhaltig wirtschaften – solidarisch handeln“ um ein Bildungsprojekt mit langjähriger Tradition, das bereits zahlreiche Gründungen und langfristige Schülerfirmen-Entwicklungen ermöglicht hat. Die simulierte Rechtsform der Schülergenossenschaft bietet allen Partner*innen vielfältige Partizipationsmöglichkeiten und schafft nachhaltig Lernanlässe auf mehreren Ebenen des wirtschaftlichen Denkens und Handelns. Zudem trägt man mit der Unterstützung von Schülergenossenschaften zur Persönlichkeitsbildung sowie beruflichen Orientierung vieler junger Menschen bei, die sich eingebunden im sozialen Kontext wesentliche Aspekte wirtschaftlicher Grundbildung selbsttätig und oft sehr motiviert erarbeiten.

Braucht man für die Teilnahme einen Partner?

Ja. Das Projekt zeichnet sich durch das Partnerschaftsmodell aus. Jede Schülergenossenschaft sollte daher von einer Partnergenossenschaft begleitet werden.

Wie finde ich eine Partnergenossenschaft/ Schule?

Die Partnersuche erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Genossenschaftsverband. Häufig gibt es bereits lokal bestehende Kooperationen/ Kontakte, die dann i.d.R. gerne genutzt werden können. Oftmals steht der Genossenschaftsverband auch bereits mit interessierten Genossenschaften in Kontakt. Im Austausch zwischen Schule und Verband kann so in den meisten Fällen kurzfristig ein regionaler Partner gefunden werden.

Wie lange dauert die Kooperation?

Die Kooperationspartner schließen mit dem zuständigen regionalen Genossenschaftsverband zunächst eine Kooperationsvereinbarung für drei Jahre, die sich danach jährlich verlängert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Schülergenossenschaft nachhaltig an der Schule verankert wird. Viele Schülergenossenschaften bestehen bereits deutlich länger als drei Jahre. Die Verantwortung wird von Schülergeneration zu Schülergeneration weitergeben.

Fragen aus schulischer Perspektive

Welchen pädagogischen Mehrwert bietet eine Projektteilnahme?

Schülergenossenschaften bieten viele Entfaltungsmöglichkeiten für verschiedene Lernende und individuelle Interessen sowie Bedürfnisse junger Menschen. Vor allem die aktive Erschließung/ Erprobung wirtschaftlicher Kompetenzen sowie eine praxisnahe Umsetzung der Berufsorientierung stehen per se im Fokus. Ebenso kommt es parallel zu vielen Handlungsanlässen im sozialen Kontext, die Schüler*innen authentische Herausforderung in diesem Lernfeld ermöglichen. Oft arbeiten und lernen Schüler*innen in diesen Situationen (über-)fachliche Inhalte und Kompetenzen mit mehr Lust und Freude, was sich langfristig positiv auf die Lernmotivation insgesamt sowie die individuelle Interessenbildung auswirken kann.

Wie werde ich als betreuende*r Lehrer*in/ Betreuer*in unterstützt?

Das Team für Schülergenossenschaften des Genoverband e.V. organisiert und betreut das Gesamtprojekt mit langjähriger Erfahrung und einer Fülle an Informations- sowie Bildungsmaterialien. Dies wird für die Erstberatung bis hin zur Mitgliederbetreuung im internen Bereich über die gesamte Bestandsdauer der Schülergenossenschaft genutzt und gepflegt. In diesem Kontext werden regelmäßige Workshops, Webinare sowie nach Möglichkeit weitere Veranstaltungen angeboten. Zudem stehen die Mitarbeiter*innen des Teams für Beratungs- und Betreuungsfragen vor Ort – auch nach der eng begleiteten Gründungsphase - zur Verfügung. Je nach Bundesland werden sie dabei durch weitere Initiativen bzw. Institutionen, wie abgeordnete Lehrer*innen durch die Schul-/Bildungsministerien, unterstützt.

Als Prüfungsverband für Genossenschaften, wird darüber hinaus auch die Jahresprüfung der Schülergenossenschaften organisiert, die regelmäßig Anlässe für Feedback, Evaluation und Optimierungen gibt.

Weitere Unterstützung erhält man durch die Vertreter*innen der Partnergenossenschaft, die im Projektzusammenhang unter anderem für den genossenschaftlichen Beispielhorizont sorgt. Von ihnen erfährt man alles aus der genossenschaftlichen Praxis und wird zum Beispiel bei der Durchführung von Versammlungen, Prüfung oder auch der Buchführung beraten oder direkt unterstützt.

Wie kann die Projektteilnahme im Schulalltag verankert werden?

Schülergenossenschaften werden zum Beispiel von Schülergruppen gegründet, die sich hierauf in einem Kurs oder einem anderen Unterrichtskontext vorbereitet haben. Eine Gründung kann aber auch parallel zu einem solchen Unterrichtsvorhaben passieren. Es bieten sich je nach angestrebtem Geschäftsmodell Projektkurse oder Wahlplicht- bzw. Differenzierungskurse diverser Fachrichtungen an. Auch ein fächerübergreifender bzw. –verbindender Ansatz (etwa Biologie u. Sozialwissenschaften; Ethik/Praktische Philosophie und Politik/Wirtschaft; u.v.m.) stellt eine Möglichkeit dar. Je nach Situation und Erfordernissen vor Ort können Schülergenossenschaften aber auch gut aus Arbeitsgemeinschaften (klassischer AG-Bereich) oder anderen offeneren Gruppen – auch jahrgangsübergreifend – gegründet oder laufend umgesetzt werden.

Wichtig erscheint, eine feste Gruppe zu haben, die sich regelmäßig (je nach Geschäftsmodell unterschiedlich oft) mit ihren Betreuer*innen trifft und das Geschäft organisiert, reflektiert und weiter entwickelt.

Sollen die Schüler*innen für Ihre Arbeit in der Schülergenossenschaft entlohnt werden?

Eine Entlohnung von Schüler*innen im Zusammenhang mit Schülergenossenschaften ist nicht sinnvoll und hiervon wird eindeutig im Projektzusammenhang abgeraten. Es handelt sich um ein Bildungs- und Schulprojekt und dabei sind rechtliche sowie pädagogische Vorgaben bzw. Überlegungen zu beachten. Unter Umständen kann es durch die Entlohnung von Schüler*innen zu Konflikten mit öffentlichen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten im Familienkontext kommen. Zudem stellen sich Fragen der Verhältnismäßigkeit sowie Fairness bei der Verteilung solcher Löhne, auch bei Kleinstbeträgen.

Eine positive Wertschätzung sowie Rückmeldung für die geleistete Arbeit kann in Schülergenossenschaften durch vielfältige pädagogische Möglichkeiten umgesetzt werden, die auch in anderen schulischen Kontexten bewährt sind. Durch individuelle Zertifikate für Absolvent*innen oder besondere Leistungsträger*innen erhalten diese etwa zusätzliche Vorteile in späteren Bewerbungsverfahren. Dies wurde schon oft in der Rückschau von Arbeitgeber*innen und Bewerber*innen berichtet. Zeugnisbemerkungen, die Teilnahme an teambildenden Maßnahmen – wie Exkursionen im genossenschaftlichen Kontext, weitere Ausflüge, Sozialtrainings oder gemeinsame Abschlussfeste bis hin zu Elementen, wie gestellte Kleidung oder Ausstattung der Schülergenossenschaften gehören auch in diesen Bereich und haben sich bewährt.

Für welche Schulformen ist das Projekt geeignet?

Das Projekt kann an sämtlichen Schulformen umgesetzt werden. Die Einbettung in den Schulkontext erfolgt individuell und richtet sich nach den Gegebenheiten vor Ort.

Bei Beratungs- und Betreuungsanlässen wird auf die besonderen Erfordernisse eingegangen und eine individuelle Lösung gefunden bzw. in Teilen auch differenzierte Materialien angeboten.

Für welche Jahrgangsstufen ist das Projekt geeignet?

Schülergenossenschaften werden typischerweise von Lerngruppen ab Klasse 7 gegründet, wobei der Schwerpunkt auf den Stufen 9-10 liegt. Ältere und jüngere Schüler*innen können oftmals schon mitarbeiten (z.B. im Kontext von Schülerkiosks) bzw. bleiben als Mitglieder in der Schülergenossenschaft mehr oder weniger aktiv. Feste Grenzen für eine Jahrgangsbeschränkung gibt es nicht. Oft empfiehlt sich ein jahrgangsübergreifendes Projekt zu starten, da so die Mitgliedergewinnung bei regelmäßigen Schulabgängen einfacher funktioniert und sich eine nachhaltige Übergabe des Geschäftsbetriebs ergibt.

Wie hoch ist der zeitliche Betreuungsaufwand?

Je nach Situation vor Ort, Vorerfahrung der Beteiligten oder auch Geschäftsmodell ergeben sich stark variierende Herausforderungen für die Betreuer*innen. Mindestens eine feste Stunde im Stundenkontingent und –plan pro Woche zur Verfügung zu haben, die für die Planung und Reflexion mit der Schülergruppe (bzw. jeweils einem Teil der Gruppe) genutzt werden kann, stellt das Mindestmaß dar. Für die Organisation der genossenschaftlichen Gremienarbeit (z.B. regelmäßige Treffen der Vorstandsmitglieder als Schülergruppe) sollte ebenso Zeit eingeplant werden, wie die Anleitung und Betreuung der Buchführung durch die damit betrauten Lernenden.

Im Idealfall ist die Betreuung und Arbeit im Kontext einer Schülergenossenschaft auf mehrere Schultern verteilt.

Wer sollte für die Betreuung an der Schule eingesetzt werden?

Wiederum je nach Situation vor Ort können 2-3 Lehrer*innen mit der Betreuung der Schülergenossenschaft betraut werden, die sich entsprechende Wochenstunden und Aufgaben untereinander aufteilen. Weiteres pädagogisches Personal an den Schulen kann dies nach eigner Überlegungen auch übernehmen oder das Lehrer*innen-Team unterstützen.

Muss man als Betreuer*in wirtschaftliche Expertise mitbringen bzw. ein entsprechendes Fach unterrichten?

Betreuer*innen von Schülergenossenschaften an den Schulen müssen nicht zwingend wirtschaftliche Studiengänge absolviert haben, um den Schüler*innen die Projektinhalte zu vermitteln und die Prozesse zu begleiten. Es sollte vielmehr die Bereitschaft und das Interesse vorhanden sein sich in ggf. neue Kontexte einzuarbeiten und Schüler*innen etwa im Bereich der Buchhaltung (etc.) anzuleiten. Auch hierfür werden im Mitgliederbereich Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten.

Über welche Informationskanäle erhalte ich regelmäßig Informationen über aktuelle Entwicklung und wichtige Änderungen im Projektkontext?

An registrierte Projektschulen und eingetragene Schülergenossenschaften werden regelmäßig Newsletter per Email versendet, in denen über aktuelle Änderungen, neue Angebote, Unterstützungsmaterialien oder Veranstaltungen informiert wird. Zudem lohnt sich immer ein Blick auf die Projekthomepage: www.schuelergeno.de.

Fragen aus Sicht der Partnergenossenschaft

Welche Aufgaben übernimmt die Partnergenossenschaft?

Klassische Aufgaben für die Partnergenossenschaft sind die Unterstützung der Schüler*innen in der Gründungsphase, die Übernahme eines Aufsichtsratsmandates sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung der Jahresprüfung die Teilnahme am Abschlussgespräch. Darüber hinaus sind vielfältige Unterstützungs- und Austauschmöglichkeiten denkbar. Gerne beraten Sie Ihre regionalen Ansprechpartner*innen beim zuständigen Genossenschaftsverband dazu!

Wie hoch ist der zeitliche Betreuungsaufwand?

Der zeitliche Aufwand ist davon abhängig, wie Schule bzw. Schülergenossenschaft und Genossenschaft die Partnerschaft mit Inhalt füllen möchten und daher sehr individuell. Grundsätzlich besteht in der Gründungsphase ein höherer Betreuungsaufwand als in der Zeit danach, wenn die Schülergenossenschaft in ihren regulären Geschäftsbetrieb gestartet ist.

Werden die Betreuer*innen der Partnergenossenschaften geschult?

Ja, wir führen eine Gründungsberatung mit interessierten Tandems (Schule und Partnergenossenschaft) durch. Die Betreuer*innen der Partnergenossenschaft nehmen zudem i.d.R. am Gründungsworkshop teil, in dem auch wichtige Informationen zum Projekt kommuniziert werden. Zudem stehen die regionalen Ansprechpartner*innen beim zuständigen Genossenschaftsverband auch bei Fragen zur Verfügung.

Wir möchten u.a. frische Brötchen belegen und verkaufen. Müssen wir bestimmte Vorschriften beachten?

Ja, hier sind Hygienevorschriften zu beachten. Über Details informieren wir in der Gründungsberatung und stellen einen entsprechenden Leitfaden zur Verfügung.

Unterstützung durch den Genossenschaftsverband

Bei welchen Fragestellungen unterstützt mich der Genossenschaftsverband?

Der jeweils zuständige Genossenschaftsverband begleitet die Gründung, führt die Gründungsprüfung und steht allen Kooperationspartnern im laufenden Geschäftsbetrieb für Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus organisiert er (digitale) Fortbildungsveranstaltungen und Möglichkeiten zum Austausch der Schülergenossenschaften untereinander.

Wann und wie häufig werden die Schülergenossenschaften geprüft?

Die Schülergenossenschaften werden grundsätzlich einmal im Jahr geprüft. Es handelt sich hierbei nicht um eine gesetzliche Prüfung. Die Prüfung ist vielmehr als Unterstützungsangebot im Rahmen des Projektes zu verstehen, die den Schüler*innen ein Feedback zu ihrer Arbeit gibt.

Wer sind meine Ansprechpartner*innen?

Die regionalen Ansprechpartner*innen für interessierte Schulen und Genossenschaften sind unter „Kontakt/Ansprechpartner“ zu finden.

Rechtliches

Sind alle Gesetze auf die Schülerfirma anwendbar?

Schülergenossenschaften arbeiten in der Regel als Schulprojekt.

Wem obliegt die Aufsichtspflicht für die Schülergenossenschaft?

Die Aufsichtspflicht bezüglich der Schüler*innen liegt, wie bei allen Schulveranstaltungen grundsätzlich bei den betreuenden Lehrer*innen bzw. dem pädagogischen Personal, welches die Schulleitung hiermit beauftragt hat. Abhängig vom Träger der Schülergenossenschaft sind ggf. Besonderheiten zu beachten über die wir in der Gründungsberatung gerne aufklären.

Gibt es Empfehlungen zur Kontoführung?

Die Vorgaben zur Führung des Kontos hängen von den landesrechtlichen Vorschriften ab. I.d.R. wird entweder ein separates Schulkonto für die Schülergenossenschaft oder aber ein „Offenes Treuhandkonto“ geführt. Über Details informieren wir in der Gründungsberatung.

Wie wird ein etwaiger Kreditbedarf der Schülergenossenschaft gedeckt?

Schülergenossenschaften dürfen ausschließlich mit Eigenkapital arbeiten.
Sollte die Schülergenossenschaft eine größere Investition finanzieren wollen, kann sie ggf. Spenden für ihr Vorhaben einwerben oder muss zunächst so lange warten bis genügend Überschüsse erzielt wurden, um sich diese Investition leisten zu können.

Wer haftet für die Tätigkeit der Schülergenossenschaft?

Dies ist abhängig von der rechtlichen Verankerung der Schülergenossenschaft und zudem ggf. abhängig von dem Bundesland oder Kreis, in dem die Schule liegt. Im Rahmen der Gründungsberatung gehen wir auch auf diesen Aspekt ausführlich ein.

Was ist hinsichtlich steuerlicher Verpflichtungen zu beachten?

Bei Schülergenossenschaften handelt es sich um Schulprojekte, die unter dem Dach eines Trägers agieren. Die steuerlichen Verpflichtungen sind abhängig vom Träger der Schülergenossenschaft. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Gründungsberatung. Ebenfalls stellen wir unseren Projektteilnehmern eine Handreichung zu diesem Thema zur Verfügung.

Ist ein Registereintrag erforderlich?

Nein, da es sich bei Schülergenossenschaften um Schulprojekte und nicht um ein rechtlich eigenständiges Unternehmen handelt, ist ein Registereintrag nicht notwendig. Für eine möglichst realitätsnahe Simulation führen wir beim Genossenschaftsverband jedoch ein Schülergenossenschaftsregister, dass die echte Registereintragung simuliert.

Muss die Schülergenossenschaft beim Gewerbeamt und/ oder Handelsregister angemeldet werden?

Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn die Schülergenossenschaft als unselbständiges Schulprojekt agiert.

Muss die Schülergenossenschaft eine Buchhaltung führen?

Ja! Auch für Schülergenossenschaften gilt die Buchführungspflicht nach den GOBD. Das Projekt stellt entsprechende Tools zur Verfügung, die den Umgang mit dem Thema erleichtern. Die Buchführung dient u.a. auch als Nachweis gegenüber Träger und/oder Finanzamt.